Experten gesucht

von Redaktion

Sanieren mit Sachverstand

Um die neue steuerliche Förderung oder die Förderprogramme der KfW für die energetische Sanierung Ihres Eigenheims nutzen zu können, braucht man die Hilfe von Sanierungsexperten. Das Dilemma: Viele nennen sich Experten, nicht alle sind es.

Falsche Sanierungsmaßnahmen beim Altbau verschlingen nicht nur unnötig Geld bei der Investition, sondern können in der Folge auch richtig teuer werden. Deshalb ist bei der Förderung durch die KfW-Bank die Begleitung der Sanierung durch einen Experten Pflicht.

Für eine KfW-Förderung müssen Bauherren einen Energieeffizienz-Experten mit der Planung, Antrag-stellung und Durchführung der Sanierung beauftragen. Außerdem empfiehlt die KfW schon vor der Planung eine Energieberatung durch einen Energieberater oder Energieeffizienz-Experten. Das ist zwar nur optional, aber bei umfangreicheren Maßnahmen werden alle kompetenten und seriösen Fachleute eine Erstdiagnose durchführen. Diese „Vor-Ort-Beratung“ wird seit Februar besser gefördert. Besitzer von Ein- oder Zweifamilienhäusern können nun mit einem Förderhöchstsatz von 1300 Euro (vorher 800 Euro) rechnen.

Für Laien ist oft nur schwer zu erkennen, wer ein kompetenter Experte ist. Denn „Energieberater“ ist kein geschützter Begriff. Die Dena (Deutsche Energieagentur) macht es leicht: Sie führt eine Liste mit anerkannten Energieeffizienz-Experten (www.energie-effizienz-experten.de), die eine förderfähige Planung leisten können. Auf diese Liste dürfen nur Fachleute, die ein bautechnisches oder (bau)physikalisches Hochschulstudium oder eine entsprechende Ausbildung vorweisen können. Außerdem müssen sie eine Zusatzqualifikation im Bereich Gebäudeenergie absolvieren, an Weiterbildungen teilnehmen und mehrere Jahre Praxiserfahrung nachweisen.

Geschulte Fachleute

Für die steuerliche Förderung, bei der Haussanierer drei Jahre lang von Steuervorteilen bis zu 40000 Euro profitieren können, gilt die Auflage, dass ein Fachunternehmen die Sanierung durchführen muss. Der Begriff „Fachunternehmen“ ist zwar nicht geschützt, aber in der Verordnung über die Mindestanforderungen für die steuerliche Förderung ist eine Liste an Gewerken enthalten, die als Fachunternehmen gelten. Wer sichergehen will, dass das beauftragte Unternehmen eine entsprechende Expertise hat, der schaut am besten auf die Mitgliederlisten der Handwerkskammern.FMI

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