Wohnungstausch in den Ferien wird immer beliebter. Dabei werden nicht nur Kosten gespart, sondern gleichzeitig wird die eigene Wohnung während der Abwesenheit beaufsichtigt. Mieter benötigen jedoch auch für so eine kurzzeitige Untervermietung die Erlaubnis des Vermieters, erklärt der Eigentümerverba
Dieser Artikel (ID: 1288589) ist am 01.08.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 55), Wasserburger Zeitung (Seite 55), Mangfall-Bote (Seite 55), Chiemgau-Zeitung (Seite 55), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 55), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 55), Neumarkter Anzeiger (Seite 55).