Wohnung tauschen: So klappt’s

von Redaktion

Wohnungstausch in den Ferien wird immer beliebter. Dabei werden nicht nur Kosten gespart, sondern gleichzeitig wird die eigene Wohnung während der Abwesenheit beaufsichtigt. Mieter benötigen jedoch auch für so eine kurzzeitige Untervermietung die Erlaubnis des Vermieters, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund.

Wird diese nicht eingeholt, droht die Kündigung. Dieser Grundsatz gilt auch für den Wohnungstausch. Stellt der Mieter die Wohnung während seiner Urlaubsabwesenheit seinen Verwandten oder engen Freunden hingegen unentgeltlich zur Verfügung, muss der Vermieter nicht informiert werden. Dabei handelt es sich lediglich um Besuch, der von dem vertragsgemäßem Gebrauch der Mietwohnung gedeckt ist, so Haus & Grund.

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