Streit um Kamin und Raumteiler

von Redaktion

Ofen aus für den Mieter

Ein Vermieter darf das Aufstellen eines frei stehenden Raumteilers in einer Mietwohnung nicht einfach verbieten.

Das zeigt eine Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Mitte (Az.: 13 C 117/18), wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Nr. 14/ 2020) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet.

Selbst wenn es sich um eine raumhohe Konstruktion aus Holz mitsamt Tür handle, greife das Aufstellen nicht in die Bausubstanz ein und gelte somit nicht als bauliche Veränderung.

Im konkreten Fall waren Mieter und Vermieter bereits zerstritten. Um keinen Kündigungsgrund zu provozieren, bestand der Mieter auf der Zustimmung des Vermieters. Gleichzeitig bat er darum, einen nicht genutzten Kaminofen abbauen zu dürfen. Der Vermieter lehnte beides ab. Im Falle des Raumteilers zu Unrecht. Was den Kaminofen angeht, gab das Gericht dagegen dem Vermieter recht. Eine Feuerstätte dürfe der Mieter nicht einfach demontieren, denn das sei eine bauliche Veränderung.

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