Im Auto besserohne Maske

von Redaktion

Seit dem 27. April gilt die bundesweite Schutzmaskenpflicht, zunächst in Geschäften, öffentlichen Gebäuden und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Doch viele Menschen tragen den Mundschutz auch am Steuer im eigenen Auto.

Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung legt fest: „Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.“ Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet werden. Wer eine Schutzmaske trägt, die Mund und Nase bedeckt und dann auch noch mit Sonnenbrille unterwegs ist, dürfte nur schwer zu erkennen sein – die Vermummung wäre perfekt.

Jede Form von Schutzmaske lenkt ab, sie behindert die Atmung, die Befestigungsgummis ziehen an den Ohren. Bei Brillenträgern besteht zudem das Risiko der Sichtbehinderung durch beschlagene Gläser. Wer aus medizinischen Gründen eine Maske trägt, muss für andere klar erkennbar bleiben. Für Mitfahrer hingegen gibt es keine Einschränkungen.

Wer Kontaktpersonen mitnimmt oder Menschen aus Risikogruppen, lässt sie am besten nur mit Maske sowie hinten rechts einsteigen. So halten sie maximalen Abstand zum Fahrer. Promotor

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