Zuschuss für die Nachhilfe

von Redaktion

Geld soll bei der Bildung keine Rolle spielen. Deswegen bekommen Kinder aus Familien mit geringem Einkommen einen Zuschuss vom Staat, wenn sie Nachhilfe benötigen.

Kinder und Jugendliche aus Familien im Leistungsbezug nach dem SGB II (Hartz IV) und aus Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, haben Anspruch auf geregelte, schulisch ergänzende Nachhilfe.

Sie können beim Jobcenter einen finanziellen Zuschuss zum Nachhilfeunterricht ihres Kindes beantragen.

Voraussetzung hierfür ist, dass tatsächlich Nachhilfeunterricht erforderlich ist (Bestätigung der Schule), die Kosten angemessen sind und der Unterricht stattfindet. Nachdem das Jobcenter die Bezahlung bewilligt hat, kann das Kind den Nachhilfeunterricht besuchen.

Der Schülerkreis in Prien und am Schloßberg arbeiten seit dem Inkrafttreten der Fördermaßnahmen des Bundes mit dem Jobcenter des Landkreises Rosenheim zusammen.

Uns ist es ein großes Bedürfnis, Kindern aus beruflich oder finanziell angeschlagenen Familien zumindest in schulischen Belangen zu helfen“, betonen Werner und René Hanusch vom Schülerkreis.

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