Gesund im Mund

von Redaktion

Ein strahlendes Lächeln ist die beste Visitenkarte eines Menschen. Die wichtigsten Schritte zu schönen Zähnen sind tägliche, sorgfältige Zahnpflege sowie regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt und eine zahngesunde Ernährung.

Regelmäßig, mindestens zweimal am Tag, die Zähne gründlich putzen: So lautet die Empfehlung von Zahnärzten. Häufig entsteht Karies aber auch in den Zahnzwischenräumen, wo die Zahnbürste nicht hinkommt. Um auch dort Nahrungsresten und Zahnbelag den Garaus zu machen, sollte man einmal am Tag Zahnseide oder geeignete Interdentalbürstchen verwenden. Auch antibakterielle Mundspüllösungen sowie Zungenschaber helfen bei der Mundpflege. Mindestens einmal im Jahr sollte man außerdem seinen Zahnarzt für eine Prophylaxe-Untersuchung aufsuchen.

Schutz für Zähne
und Geldbeutel

Am besten lässt man sich den Zahnarztbesuch im Bonusheft nachweisen. So erhält man einen höheren Festzuschuss von der Krankenkasse, wenn eine Versorgung mit Zahnersatz notwendig werden sollte. Zudem kann es sinnvoll sein, eine private Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Denn viele wichtige Leistungen des Zahnarztes muss der gesetzlich Krankenversicherte selbst tragen. Das kann schnell teuer werden. Mit einer Zahnzusatzversicherung zum Beispiel von der DEVK ist man dagegen auf der sicheren Seite.

Sinnvoll für die Gesunderhaltung der Zähne ist es, mindestens einmal im Jahr eine professionelle Zahnreinigung machen und Zahnfissuren versiegeln zu lassen. Ist ein Zahnersatz nötig, kann die Gebissfunktion geprüft werden. So lässt sich eine Fehlbelastung von Zähnen und Unterkiefer vermeiden, wenn der Zahnersatz im Mund befestigt ist. Auch die Kosten für diese Leistungen werden bei einer Zahnzusatzversicherung übernommen oder bezuschusst.

Den Zuckerkonsum
einschränken

Daneben leistet eine zahngesunde Ernährung einen wichtigen Beitrag, Zahnerkrankungen zu vermeiden: etwa den Zuckerkonsum einschränken, Wasser oder ungesüßten Tee trinken und säurehaltige Getränke nur in Maßen genießen. Kaugummi kann der Zahnpflege dienen, wenn es ein zuckerfreies Produkt ist.djd-mk

Artikel 5 von 5