Halter eines Elektrofahrzeugs, die in Mehrfamilienhäusern wohnen, haben künftig Anspruch auf den Einbau einer Ladesäule in gemeinsam genutzten Tief-garagen. Das hat der Bundestag beschlossen und den Weg für eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes freigemacht. Wenn der Besitzer eines Elektroautos a
Dieser Artikel (ID: 1317293) ist am 26.09.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 65), Wasserburger Zeitung (Seite 65), Mangfall-Bote (Seite 65), Chiemgau-Zeitung (Seite 65), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 65), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 65), Neumarkter Anzeiger (Seite 65).