E-Auto in Tiefgarage laden

von Redaktion

Halter eines Elektrofahrzeugs, die in Mehrfamilienhäusern wohnen, haben künftig Anspruch auf den Einbau einer Ladesäule in gemeinsam genutzten Tief-garagen. Das hat der Bundestag beschlossen und den Weg für eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes freigemacht. Wenn der Besitzer eines Elektroautos auf eigene Kosten einen Ladepunkt installieren möchte und technische Fragen geklärt sind, dürfen Vermieter oder Eigentümergemeinschaft die Installation einer Wallbox nicht mehr verhindern, so der ADAC.

Eine Studie des Automobilclubs hatte im vergangenen Jahr ergeben, dass nur vier Prozent der bundesweit rund 4800 untersuchten Tiefgaragen über einen Stromanschluss und lediglich zwei Prozent über eine Ladesäule oder Wallbox verfügten. Bislang mussten bei Umbauten am Gemeinschaftseigentum alle Miteigentümer zustimmen – war nur einer gegen eine Installation der Wallbox, war ein Einbau nicht möglich. ampnet/jri

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