Frist für Baukindergeld verlängert

Die Bundesregierung hat die Frist für das Baukindergeld um drei Monate verlängert. Sie gilt jetzt nicht mehr bis Ende dieses Jahres, sondern bis Ende März. Das bedeutet, dass die Leistung beantragen kann, wer bis zum 31. März 2021 eine Baugenehmigung erhält oder eine Immobilie kauft. Hintergrund ist

Donnerstag, 11. September 2025

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