Die Bundesregierung hat die Frist für das Baukindergeld um drei Monate verlängert. Sie gilt jetzt nicht mehr bis Ende dieses Jahres, sondern bis Ende März. Das bedeutet, dass die Leistung beantragen kann, wer bis zum 31. März 2021 eine Baugenehmigung erhält oder eine Immobilie kauft. Hintergrund ist
Dieser Artikel (ID: 1324749) ist am 10.10.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 59), Wasserburger Zeitung (Seite 59), Mangfall-Bote (Seite 59), Chiemgau-Zeitung (Seite 59), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 59), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 59), Neumarkter Anzeiger (Seite 59).