An der Pflanzenpflege rund ums Haus müssen sich die Mieter über ihre Betriebskosten beteiligen. Das gilt aber nicht für alle Arbeiten. Ein Holzfällerlohn etwa ist in der Regel nicht umlagefähig. Betriebskosten können grundsätzlich auf die Mieter eines Haus umgelegt werden. Das gilt aber nur für Ausg
Dieser Artikel (ID: 1336568) ist am 31.10.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 57), Wasserburger Zeitung (Seite 57), Mangfall-Bote (Seite 57), Chiemgau-Zeitung (Seite 57), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 57), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 57), Neumarkter Anzeiger (Seite 57).