Vermieter muss Holzfäller bezahlen

An der Pflanzenpflege rund ums Haus müssen sich die Mieter über ihre Betriebskosten beteiligen. Das gilt aber nicht für alle Arbeiten. Ein Holzfällerlohn etwa ist in der Regel nicht umlagefähig. Betriebskosten können grundsätzlich auf die Mieter eines Haus umgelegt werden. Das gilt aber nur für Ausg

Donnerstag, 11. September 2025

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