Die Einkommensverhältnisse der Eltern sind nicht entscheidend für die Aufnahme eines Kindes an einer Privatschule. Bei einem durchschnittlichen Schulgeld von 2000 Euro im Jahr (Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes auf Basis der Lohn- und Einkommensteuerstatistik) hat jedes Kind die Möglichkeit, eine Privatschule zu besuchen. „Die Schülerschaft an Privatschulen ist gesellschaftlich durchmischt. Unsere Schulen werden von Kindern aus allen Einkommensschichten besucht“, weiß Klaus Vogt, Präsident des Verbandes Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP).
Geht ein Kind auf eine Privatschule, ist dieser Besuch für die Eltern mit der Zahlung eines Schulgeldes verbunden. Das Schulgeld umfasst sämtliche Leistungen und Angebote der Schule, wie beispielsweise Betreuungs- und Nachmittagsangebote, für die auch im staatlichen Schulbereich Beiträge der Eltern anfallen. Einkommensgestaffelt wird das Schulgeld an der Höhe des Haushaltseinkommens der Eltern bemessen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, betrug das Schulgeld etwa für das Jahr 2016 durchschnittlich 2000 Euro. Für einen Großteil der Kinder (59 Prozent) wurde sogar nur ein Schulgeld von weniger als 1500 Euro veranschlagt.
„Schulgeld zu erheben, ist für Privatschulen absolut notwendig. Es kompensiert eine Deckungslücke, da der Staat nur circa zwei Drittel der anfallenden Kosten pro Schüler an einer staatlichen Schule trägt“, begründet Klaus Vogt. „Privatschulen sind stark unterfinanziert. Würde die staatliche Finanzhilfe ausreichend hoch sein, müssten Schulen in freier Trägerschaft gar kein Schulgeld erheben“, sagt VDP-Präsident Vogt.
Schulgeldbeiträge
einkommensgestaffelt
Die Einkommensverhältnisse der Eltern von Schülern an Schulen in freier Trägerschaft untersuchte bereits das DIW Econ. Der Analyse zufolge verfügen 14 Prozent der Privatschulhaushalte über maximal 2000 Euro monatliches Nettohaushaltseinkommen. Der Anteil der Haushalte mit einem Einkommen zwischen 2000 und 6000 Euro liegt bei 71 Prozent. „Entscheidend für die Aufnahme eines Kindes an einer Privatschule ist nicht das Einkommen der Eltern, sondern die Fähigkeiten und Interessen des Kindes. Sie müssen mit dem pädagogischen Konzept der Schule zusammenspielen“, erklärt Vogt.
In Deutschland besucht jedes elfte Kind eine Privatschule. Eltern und Schüler wählen oft eine Schule in freier Trägerschaft, da sich diese an den gesellschaftlichen und pädagogischen Anforderungen orientieren. Eine Sonderung der Kinder wird per Grundgesetz untersagt. Kein Kind wird vom Besuch einer Privatschule ausgeschlossen. Durch einkommensgestaffelte Schulgeldbeiträge und beispielsweise Geschwisterrabatte stehen die Begabungen des Kindes im Vordergrund.