Vom Krankenhaus in die Pflege

von Redaktion

Alle Krankenhäuser sind verpflichtet, die lückenlose Anschlussversorgung ihrer Patienten zu organisieren. Das wird mit dem sogenannten Entlassmanagement geregelt. Der Teilnahme daran müssen der Patient oder sein gesetzlicher Vertreter bei der Aufnahme ins Krankenhaus schriftlich zustimmen. Lehnen sie das ab, kann es zu Verzögerungen bei der Anschlussversorgung kommen.

Gutachter kommt
ins Krankenhaus

Das Entlassmanagement gilt auch für die, bei denen sich während der Behandlung eine Pflegebedürftigkeit abzeichnet. Hier muss der Gutachter innerhalb einer Woche den Patienten im Krankenhaus aufsuchen. Ist dieser nicht ansprechbar, kann nach Einsicht in die Patientenakte entschieden werden, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt. Beim späteren Besuch zu Hause werden Pflegegrad und Umfang der Leistungen festgestellt.

Für die Koordination des Entlassmanagements ist in der Regel der Sozialdienst der Klinik zuständig. Mit ihm können pflegende Angehörige auch besprechen, wie es unmittelbar nach dem Krankenhausaufenthalt weiter geht. So kann eine vorübergehende Kurzzeitpflege nötig sein, etwa wenn in der Wohnung des Betroffenen das Pflegebett noch aufgestellt werden muss. Um die Kurzzeitpflege kümmert sich – in Absprache mit dem Patienten und den Angehörigen – das Krankenhaus. Dabei hat der Patient das Recht, die Pflegeeinrichtung frei zu wählen.

Außerdem sollten die Angehören eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Diese Beratung ist zulässig, auch wenn der Betroffene selbst nicht anwesend ist. Dabei erfahren sie, wie die spätere Begutachtung zu Hause ablaufen und wonach gefragt werden wird.

Pflegeeinrichtung
frei wählen

Wichtig sind auch die Informationen, welche Leistungen die Pflegekasse und welche die Krankenkasse übernimmt. Je nachdem, ob es um eine Reha-Maßnahme, die Bereitstellung eines Rollators oder um eine Haushaltshilfe geht, kann es unterschiedliche Ansprechpartner und Antragsformalitäten geben. Die Familie sollte besprechen, wie die Pflege organisiert werden kann.

Wenn sie zu Hause erfolgen soll – wer übernimmt die Hauptpflege? Muss dafür die Arbeitszeit reduziert werden? Ist die Unterstützung durch einen ambulanten Dienst oder eine Hilfe im Haushalt nötig? Sollte man einen kostenlosen Pflegekurs machen?

Natürlich kann die Realität ganz anderes sein, wenn der Betroffene wieder zu Hause ist. Dann ist es zweckmäßig, die Pflegeberatung erneut zu nutzen, diesmal gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen.

Mehr Informationen erhalten Versicherte unter Telefon 0800/1018800 (gebührenfrei). be.p/Uwe Strachovsky

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