Allgemeinbildende und berufliche private Schulen in Deutschland erfahren einen starken Zulauf: Ihre Zahl hat sich seit 1992/93 um 80 Prozent auf 5811 Privatschulen bis zum Schuljahr 2018/19 erhöht. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit.
Entsprechend ist die Zahl der Privatschülerinnen und -schüler gestiegen – absolut, wie auch anteilig.
Im Schuljahr 2018/19 besuchten rund 1,0 Millionen Schülerinnen und Schüler von insgesamt 10,8 Millionen eine Privatschule, das sind 9,3 Prozent der gesamten Schülerschaft. 1992/93 hatte der Anteil noch bei 4,9 Prozent gelegen (574000 PrivatschülerInnen von insgesamt 11,8 Millionen SchülerInnen).
Vielfältige
Privatschullandschaft
Das liegt vor allem daran, dass in den ostdeutschen Bundesländern und Berlin nach der deutschen Vereinigung ein Aufholprozess eingesetzt hat. Dagegen reduzierte sich dort seit 1992/93 die Zahl der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen von 12400 auf 6700 bis zum Schuljahr 2018/19. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die im Osten allgemeinbildende Privatschulen besuchten, stieg in diesem Zeitraum von 0,9 auf 10,3 Prozent, im Westen von 6,1 auf 8,9 Prozent.
Die Privatschullandschaft in Deutschland ist sehr vielfältig und umfasst nicht nur Gymnasien. So entfällt ein Großteil der Neugründungen auf Grundschulen. 1992/93 gab es in Deutschland nur 226 private Grundschulen, ihre Zahl erhöhte sich auf 894 im Schuljahr 2018/19. In diesem Zeitraum stieg der Anteil der Grundschülerinnen und Grundschüler, die eine Privatschule besuchten, von 0,8 auf 3,6 Prozent. Aktuell besuchen 100300 Grundschulkinder Privatschulen.
Ausgaben für Schulen variieren stark
Die Ausgaben für kostenpflichtige Privatschulen variieren regional stark. Auf Kreisebene war das steuerlich geltend gemachte Schulgeld 2016 im Rhein-Kreis Neuss mit jährlich durchschnittlich 7400 Euro je Kind am höchsten. Es folgten die Stadt Düsseldorf (6600 Euro) und der Hochtaunuskreis (6300 Euro). Am niedrigsten war das durchschnittlich steuerlich geltend gemachte Schulgeld im Landkreis Unterallgäu mit rund 400 Euro.
Die großen regionalen Unterschiede sind unter anderem auf landesrechtliche Besonderheiten zurückzuführen, da die Regelungen zur Schulgeldpraxis in die Zuständigkeit der Bundesländer fallen.