Das geplante Eigenheim finanziell zu schultern, ist für die meisten ein wahrer Kraftakt. Umso wertvoller sind staatliche Zuschüsse. Bausparer sollten hier den Stichtag zum Jahreswechsel nicht verpassen, denn: Wohnriester, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage können bis 31. Dezember noch in voller Höhe für das Jahr 2020 gesichert werden.
Die Wohnriester-
Förderung
Wer ein Haus oder eine Wohnung zur Eigennutzung finanzieren will, für den hat Riester-Bausparen enorme Vorteile – so berichtet die LBS Bayern. Seit dem Beitragsjahr 2018 erhält jeder förderberechtigte Erwachsene 175 Euro Grundzulage vom Staat. Zusätzlich gibt es für jedes Kind 185 Euro und für den Geburtenjahrgang ab 2008 sogar jeweils 300 Euro Kinderzulage oben drauf.
Diese Zulagen werden ohne Einkommensgrenzen gewährt. Sie bekommt, wer vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag einzahlt, maximal jedoch 2100 Euro inklusive Zulagen.
Voraussetzung ist, dass ein entsprechender Antrag beim Anbieter eingereicht wird. Dies ist bis zu zwei Jahre rückwirkend möglich. Bis 31. Dezember 2020 kann also die Zulage für das Jahr 2018 beantragt werden. Wird ein Dauerzulagenantrag gestellt, gilt dieser unbegrenzt und es muss nicht jedes Jahr aufs Neue ein Formular ausgefüllt werden.
Ändern sich die Lebensverhältnisse, weil zum Beispiel ein Kind geboren wird, ist allerdings ein neuer Antrag fällig. Für junge Riester-Bausparer unter 25 Jahren gibt es außerdem 200 Euro extra.
Dieser Frühstarter-Bonus wird dabei einmalig gewährt und für das erste Beitragsjahr zusammen mit der Grundzulage automatisch gutgeschrieben. Um den Starter-Bonus voll auszuschöpfen, ist es zudem erforderlich, auch die vollen vier Prozent des Brutto-Vorjahreseinkommens im Jahr des Vertragsabschlusses einzuzahlen.
Die Wohnungs-
bauprämie
Als effektive Starthilfe vor allem für junge Sparer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 25600 Euro (Singles) beziehungsweise 51200 Euro (Verheiratete) gibt es die Wohnungsbauprämie (WoP). Wer bis 31. Dezember zwischen 50 und 512 Euro (1024 Euro für Verheiratete) auf einen Bausparvertrag einzahlt, erhält 8,8 Prozent WoP für dieses Jahr – also bis zu 45,06 Euro (Singles) bzw. 90,11 Euro (Verheiratete).
Laut der LBS Bayern gibt es die angesammelten Prämien für Vertragsabschlüsse ab 2009 nur, wenn das angesparte Geld später für wohnwirtschaftliche Zwecke, also für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Wohneigentum – nach Zuteilung – verwendet wird. Bei jungen Leuten, deren Alter unter 25 Jahren liegt, mache der Staat allerdings eine Ausnahme: Sie können nach sieben Jahren frei über das gesamte Guthaben inklusive der Wohnungsbauprämien verfügen. Diese Sonderregelung könne jeder Sparer aber nur einmal in Anspruch nehmen.
Die Arbeitnehmer-
Sparzulage
Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt mit vermögenswirksamen Leistungen. Mit neun Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage fördert der Staat dabei jährliche Einzahlungen bis zu 470 Euro in einen Bausparvertrag. Das sind maximal
43 Euro im Jahr. Auch wer keine vermögenswirksame Leistung erhält, kann in den Genuss dieser Zulage kommen, indem er sich Teile seines Gehalts auf das Bausparkonto überweisen lässt. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf dabei 17900 Euro (Singles) bzw. 35800 Euro (Verheiratete) nicht überschreiten.
Wichtige Voraussetzung, um die Zulage für 2020 mitzunehmen: Die Einzahlungen müssen bis 31. Dezember auf dem Bausparvertrag eingegangen sein. Die Arbeitnehmersparzulage wird über die Steuererklärung beantragt.Christoph Kastenbauer