Verjährungsfrist beachten

Ein unabhängiger Sachverständiger prüft das Haus von Kopf bis Fuß auf mögliche Mängel. Foto djd/Bauherren-Schutzbund/www.markopriske.de
Mit der offiziellen Bauabnahme bestätigen Bauherren, dass ihr neues Haus fertiggestellt und im Wesentlichen mängelfrei ist. Doch auch danach haben sie noch die Möglichkeit, vom bauausführenden Unternehmen Nachbesserungen bei später erkannten Mängeln zu fordern. Denn mit der Abnahme beginnt die geset