Das neue Jahr hat begonnen und mit ihm gilt es für Immobilieneigentümer, einiges an Änderungen zu beachten. Grundsätzlich gilt: Es wird einfacher und gerechter – ob nun im Maklergeschäft, bei der Eigentümerversammlung oder im Bereich erneuerbarer Energien. Auch staatliche Förderungen steigen. Hier sind die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Neuregelung der
Makler-Courtage
Mit der Neuregelung der Makler-Courtage ändern sich für Käufer, Verkäufer und Makler wesentliche Parameter beim Immobilienkauf. Beispielsweise wird ab sofort die Maklergebühr zwischen Käufer und Verkäufer hälftig geteilt. Außerdem darf der Makler für den Verkäufer nicht mehr ohne Provisionsvereinbarung tätig werden. So will der Gesetzgeber vor allem das Machtgefälle zwischen Immobilienverkäufer und Käufer abmildern.
Neues Wohnungs-
eigentumsgesetz
Mit dem neuen Wohnungseigentumsgesetz bekommen Eigentümer mehr Spielraum, ihr gemeinschaftliches Eigentum zu verwalten. Es können zum Beispiel leichter Entscheidungen über bauliche Veränderungen getroffen werden, weil dafür künftig die einfache Mehrheit der Stimmen in der Eigentümerversammlung genügt. Zudem ist die Eigentümerversammlung immer beschlussfähig – unabhängig von der Zahl der anwesenden Eigentümer. Eine Zustimmung aller von einer Maßnahme beeinträchtigten Eigentümer ist nicht mehr erforderlich. Die Kosten müssen dann prinzipiell nur die Eigentümer tragen, die der Maßnahme zugestimmt haben. Neu ist auch, dass jeder Wohnungseigentümer auf eigene Kosten bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums verlangen kann, vorausgesetzt, sie dienen zum Beispiel der Barrierefreiheit, dem Einbruchsschutz oder dem Zugang zu schnellem Internet.
Neues Gebäude-
energiegesetz
Bereits seit dem 1. November 2020 regelt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) alle Anforderungen an Neubauten bezüglich ihrer Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien. Es soll die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um bauliche Klimaschutz-Maßnahmen deutlich vereinfachen. Das Gebäudeenergiegesetz fasst dabei die bisherigen Regelwerke Energieeinsparverordnung, Energieeinsparungsgesetz und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen.
Mehr Wohnungs-
bauprämie
Die Bürger erhalten ab 2021 maximal 70 Euro für 700 Euro angespartes Eigenkapital.
Auch die Einkommensgrenzen steigen: für Alleinstehende von bislang 25600 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen auf 35000 Euro. Für Verheiratete steigt die Grenze von 51200 auf 70000 Euro.
Verlängertes
Baukindergeld
Mit bis zu 12000 Euro pro Kind unterstützt der Staat Familien beim Kauf oder Bau der ersten eigenen vier Wände in einem Förderzeitraum von zehn Jahren. Weil durch die Corona-Krise viele Baugenehmigungen erst später erteilt werden, hat die Bundesregierung die Frist um drei Monate verlängert. Wer also bis zum 31. März 2021 eine Baugenehmigung erhält oder eine Immobilie kauft, kann das Baukindergeld noch beantragen.
Christoph Kastenbauer