Was steht im Ausbildungsvertrag?

von Redaktion

Die wichtigsten Punkte im Berufsausbildungsvertrag einfach erklärt

Das Bewerbungsgespräch ist gut gelaufen, die Zusage im Kasten, fehlt nur noch der Ausbildungsvertrag. Aber was muss da eigentlich alles drinstehen? Gut zu wissen: Bevor ein Auszubildender den Ausbildungsvertrag erhält, wird er vom Betrieb in der Regel an die zuständige Kammer geschickt. Das können beispielsweise Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern sein. Dort prüfen Fachleute, ob der Ausbildungsvertrag den gesetzlichen Regelungen entspricht. Sind alle Angaben korrekt, trägt die Kammer den Vertrag in ein Verzeichnis ein. Erst dann stempelt der Ausbildungsbetrieb das Exemplar für den Auszubildenden ab und händigt ihn aus.

Paragraf 11 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) regelt im Detail, welche Punkte im Vertrag stehen müssen. Dazu gehören unter anderem das Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll.

Die Inhalte einer jeweiligen Ausbildung sind im sogenannten gesetzlichen Ausbildungsrahmenplan vorgeschrieben. Die Mindestanforderungen an die Inhalte eines Ausbildungsvertrags werden vom Berufsbildungsgesetz sowie von Tarifverträgen vorgeschrieben. Die gesetzliche Ausbildungsdauer beträgt in der Regel zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Im Ausbildungsvertrag ist genau festgehalten, zu welchem Zeitpunkt sie beginnt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Ausbildung aber auch verkürzt oder verlängert werden.

Außerhalb der Ausbildungsstätte

Unter diesem Punkt ist aufgelistet, wo die Ausbildung stattfindet. Denn das ist nicht nur der Betrieb selbst. Nicht selten nehmen Azubis an Maßnahmen teil, die außerhalb des Betriebes und der Berufsschule stattfinden, etwa an Lehrgängen oder Schulungen.

Dauer der täglichen Ausbildungszeit

Die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit richtet sich etwa nach dem Arbeitszeitgesetz, dem Jugendarbeitsschutzgesetz, nach einem Tarifvertrag oder kann auch individuell geregelt werden – etwa bei einer Ausbildung in Teilzeit. Für die meisten Auszubildenden gelten wöchentliche Regelarbeitszeiten zwischen 35 und 40 Stunden, die sich normalerweise auf fünf Tage in der Woche verteilen. Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Für Azubis, die noch nicht volljährig sind, gelten besondere Arbeitszeiten. Für die Teilnahme am Berufsschulunterricht muss der Betrieb die Auszubildenden freistellen.

Dauer der Probezeit

Ein Ausbildungsverhältnis beginnt mit einer Probezeit, die mindestens einen Monat und höchstens vier Monate lang sein darf.

Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten jederzeit schriftlich gekündigt werden. Wer eine Ausbildung nach der Probezeit kündigen will, muss ohne wichtigen Grund eine Kündigungsfrist von vier Wochen beachten.

Zahlung und Höhe der Vergütung

Auch die Brutto-Ausbildungsvergütung muss im Ausbildungsvertrag festgehalten werden. Seit Anfang 2020 haben Auszubildende im ersten Lehrjahr Anspruch auf mindestens 515 Euro. Eine Gehaltserhöhung erhalten Auszubildende mindestens einmal im Jahr. Auch hier gibt es Mindestvergütungen, auf die Auszubildende Anspruch haben. Eine Ausnahme besteht für Auszubildende mit einem Tarifvertrag, wobei sie in der Regel vom Tarifvertrag profitieren.

Dauer des Urlaubs

Auch die Dauer des jährlichen Urlaubsanspruchs muss aus dem Ausbildungsvertrag klar hervorgehen und wird oft durch Tarifverträge bestimmt. Wer zu Beginn eines Kalenderjahres bereits 18 Jahre alt ist, erhält Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz. Dieser beträgt mindestens 24 Werktage pro Jahr.

Unterschrift bei Minderjährigen

Ist der Auszubildende noch minderjährig, ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Diese müssen den Ausbildungsvertrag unterschreiben, genauso wie der Ausbildungsbetrieb und der Azubi. Sollten zwei Personen das Sorgerecht für den künftigen Azubi haben, müssen auch beide den Vertrag unterzeichnen.

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