Wohngeld für Hausbesitzer

von Redaktion

Der Lastenzuschuss unterstützt Eigentümer in Selbstnutzung.

Die Corona-Pandemie führt oft zu Einkommensverlusten. Manchem Eigentümer werden deshalb die Kosten für die eigene Immobilie zu viel. Die gute Nachricht: Auch sie können Anspruch auf Wohngeld haben. Was viele nicht wissen: Die Leistung steht nicht nur Mietern zur Verfügung. Darauf macht der Verein Wohnen im Eigentum (WiE) aufmerksam.

Abhängig von Höhe des Hausgeldes

Die Voraussetzung: Eigentümer wohnen selbst in ihrer Immobilie und tragen auch die Kosten dafür. Geleistet wird das Wohngeld für Eigentümer als sogenannter Lastenzuschuss. Ob und in welcher Höhe dieser bezahlt wird, hängt ab von der Höhe des Hausgeldes von Eigentumswohnungen beziehungsweise der Ausgaben für das Eigenheim, der Höhe des Einkommens und der Anzahl der Familienmitglieder, die in der Wohnung leben. Einen möglichen Anspruch kann man mithilfe von Rechnern im Internet ermitteln. Zuschussfähig sind laut Gesetz die Kosten für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung, also etwa Ausgaben für Zins und Tilgung bei Krediten für den Bau, Kauf oder Modernisierungsmaßnahmen, Instandhaltung, Instandsetzung und weitere Nebenkosten sowie Versicherungsbeiträge für das Eigenheim. Empfänger von Transferleistungen, also beispielsweise von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, haben dagegen keinen Anspruch. Auch alle, die in einer Bedarfs- beziehungsweise Haushaltsgemeinschaft mit einem Empfänger von Transferleistungen leben, können die Leistung nicht beantragen.Dpa

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