„So, ich gehe jetzt shoppen!“ – um dieses Vorhaben umzusetzen, muss man in Zeiten des Online-Handels schon lange nicht mehr vom Sofa aufstehen. Das ist gerade in Corona-Zeiten natürlich besonders praktisch: Gut geschützt vor bösen Viren kann man die neuesten Trends von Zuhause aus im Internet aufstöbern. Doch bekanntermaßen leidet der Einzelhandel unter Lockdown, Ladenschließungen und den damit einhergehenden Umsatzeinbußen. Der Handelsverband Deutschland befürchtet, dass als Folge des coronabedingten Lockdowns bis zu 50000 Einzelhandelsgeschäfte in Deutschland dicht machen werden.
Doch das muss nicht sein, denn es ist ganz einfach, die regionalen Geschäfte zu unterstützen – vom Sofa aus und obwohl die Läden eigentlich geschlossen haben. „Click & Collect“, also online bestellen und in der Filiale abholen, ist seit Anfang Januar in Bayern erlaubt.
Die Methode ist denkbar einfach: Die Kunden bestellen zunächst online oder telefonisch die gewünschte Ware. Weil es irgendwann auf dem Sofa sowieso langweilig wird und im Lockdown ein Spaziergang für Abwechslung sorgt, geht es dann auf zu dem entsprechenden Einzelhandel. Kontaktlos kann man seine Ware am Geschäft oder einer Abholstation in Empfang nehmen. Bezahlt wird ebenfalls online oder bei Abholung vor Ort.
Doch was ist, wenn der gewünschte Artikel doch nicht gefällt oder schlichtweg nicht passt? Wie funktioniert die Rückgabe von angeklickter und abgeholter Ware?
Das 14-tägige Widerrufsrecht, das Kunden auch sonst beim Online-Shoppen zusteht, gilt auch bei der Selbstabholer-Methode, erklären Rechtsexperten von ARAG. Dabei sei es egal, ob die Ware hinterlegt oder in der Filiale abgeholt, bar oder online bezahlt wurde. Wurde die Ware im Laden abholt, kann sie auch dort zurückgegeben werden. Eine Rücksendung per Post ist nicht verpflichtend.
Anders verhält es sich allerdings, wenn die Ware nur online reserviert, aber noch nicht gekauft wurde. Dabei kommt kein Kaufvertrag zustande, denn die eigentliche Kaufentscheidung fällt erst vor Ort bei Abholung. Ein Widerrufsrecht besteht bei einer Online-Reservierung also nicht.
Wenn der Kunde sich gegen das Produkt entscheidet und es zurückgeben möchte, raten die Experten zu einem schriftlichen Widerruf per Fax, E-Mail oder Brief. Seriöse Händler weisen gut sichtbar darauf hin, wie der Widerruf zu erfolgen hat. Es genügt nicht, die Ware einfach zurückzusenden oder in der Filiale abzugeben.
Wer diese Punkte beherzigt, kann ohne unliebsame Überraschung Einkaufsspaß genießen – also trotz Lockdowns die regionalen Einzelhändler unterstützen und sich selbst eine Freude machen.arag