Auf die Erben von Altbauten kommen oft beträchtliche Sanierungskosten zu. Wie bei jedem Eigentümerwechsel gilt auch für sie die gesetzliche Dämmpflicht. Die Aussicht auf eine Wertsteigerung macht Investitionen jedoch lohnenswert.
Etwa jeder zweite Nachlass in Deutschland umfasst künftig eine Immobilie. Meist handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser aus den 60er-, 70er- und 80er-Jahren. Deren Zustand ist oft schlecht, feuchte Wände oder eine veraltete Heizung machen Modernisierungen notwendig.
Die Erblasser waren zwar bisher von der geltenden Sanierungspflicht ausgenommen, allerdings nur, wenn sie die Immobilie schon vor dem Stichtag 1. Februar 2002 selbst bewohnt hatten. Neue Eigentümer, ob Erben oder Käufer, müssen den Sanierungsstau jedoch gemäß dem Gebäudeenergiegesetz beheben. Zu den Auflagen des Gesetzgebers gehören etwa die Dämmung der obersten Geschossdecke und der Austausch von Heizkesseln, wenn sie älter als 30 Jahre sind. Die Kosten der Sanierung können sich auf 100000 Euro und mehr summieren.
Daher sollte ein Energieberater die Energieeffizienz der Immobilie begutachten und geeignete Maßnahmen empfehlen. Der Staat übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 80 Prozent der Beratungskosten. „Wichtig ist ein Sanierungsfahrplan, um zu entscheiden, ob man investieren oder die Immobilie unsaniert verkaufen will“, sagt Jan Ebert von der BHW Bausparkasse.
Nach zwei Jahren
drohen Bußgelder
Eine energetische Sanierung wird vom Staat mit Förderprogrammen begünstigt. „Modernisierte Immobilien können auf dem Wohnungsmarkt deutlich an Wert gewinnen“, erklärt der BHW-Experte. Wollen Erben das alte Haus verkaufen, sollten sie sich deshalb auf jeden Fall innerhalb von zwei Jahren entscheiden. Bhw