Darf eine Einzimmerwohnung untervermietet werden?

von Redaktion

Ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte gibt Aufschluss

Mieter haben einen Anspruch darauf, ihre Wohnung unterzuvermieten. Zwar müssen sie den Vermieter um Erlaubnis bitten, dieser darf aber nicht ablehnen, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hat. Dieser Anspruch besteht unabhängig von der Größe der Wohnung.

Dies zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte (Az.: 25 C 16/20), über das der Eigentümerverband Haus und Grund Berlin berichtet.

Der Fall: Die Mieterin wollte ihre Einzimmerwohnung für ein Jahr untervermieten, weil sie in diesem Zeitraum beruflich in Rom beschäftigt war. Daher bat sie die Vermieter um die Erlaubnis der Untervermietung. Dieser lehnte das allerdings ab. Die Mieterin kündigte daraufhin die Wohnung und verklagte die Vermieter wegen unberechtigter Verweigerung der Untermieterlaubnis auf Schadenersatz in Höhe des entgangenen Untermietzinses in Höhe von 2400 Euro.

Mit Erfolg: Die Vermieter hätten die Untervermietung zu Unrecht verweigert, befand das Gericht. Die Klägerin habe aufgrund ihrer beruflichen Situation durchaus ein berechtigtes Interesse für die Untervermietung. Dass es hier um eine Einzimmerwohnung gehe, ändere an den Umständen nichts. dpa

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