Wie funktioniert die Mietpreisbremse?

von Redaktion

Rechtliche Möglichkeiten und mehr

Die Wohnungsknappheit in vielen deutschen Städten führt seit Jahren zu hohen Mietpreisen und damit zu großen finanziellen Belastungen von Mietern. Seit 2015 gibt es deshalb das Gesetz zur sogenannten Mietpreisbremse und in Berlin seit einiger Zeit den Mietendeckel. Aber wie funktionieren beide Instrumente eigentlich?

Zehn Prozent über
Vergleichsmiete

„Die entsprechenden Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) regeln, dass in bestimmten Städten und Ballungsgebieten eine Obergrenze für Mieten festgelegt werden darf: Mieten in diesen Regionen dürfen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen“, erklärt Rechtsanwalt Bernd Filsinger.

Grundsätzlich gilt, dass man als Mieter nur zur Zahlung der Miete in der zulässigen Höhe verpflichtet ist. „Wenn man darüber hinaus gezahlt hat, kann man den Vermieter wegen des Verstoßes gegen die Mietpreisbremse schriftlich rügen und Rückzahlungen einfordern“, erläutert Filsinger. Seit Januar 2019 seien Vermieter zudem verpflichtet, die Miethöhe des Vormieters unaufgefordert offenzulegen. Werden möblierte Wohnungen vermietet, findet die Mietpreisbremse zwar im Prinzip immer noch Anwendung. „Der Vermieter kann jedoch einen extra Aufschlag und dadurch eine erhöhte Miete verlangen“, so der Anwalt.

Mietendeckel mit
anderen Vorgaben

Die Vorschriften beim sogenannten Mietendeckel, die nur in Berlin gelten, gehen teilweise über die Vorgaben der Mietpreisbremse hinaus. Alle Informationen dazu stellt die Berliner Senatsverwaltung unter www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnraum/ mietendeckel zur Verfügung. Djd

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