Hausbau in Corona-Zeiten

von Redaktion

Was Bauherren aktuell beachten müssen

Auch wenn die Maßnahmen gegen Corona in vielen Bereichen zu einem Stillstand führen – das neue Eigenheim ist davon nicht betroffen. „Es gab 2020 noch mehr Auftragseingänge als im Vorjahr. Und 2019 war schon ein starkes Jahr“, sagt Christoph Windscheif vom Bundesverband Deutscher Fertigbau. Und die gute Nachricht: Auf den Baustellen darf weiterhin gearbeitet werden, wenn die bundesweit geltenden Arbeits- und Hygiene-Schutzmaßnahmen eingehalten werden. „Natürlich kann es trotzdem bei manchen Arbeitsschritten zu Verzögerungen kommen, etwa weil ein ganzer Bautrupp unter Quarantäne gestellt werden muss“, sagt Florian Becker vom Bauherren-Schutzbund.

Ausreichend Puffer
einrechnen

Grundsätzlich gilt: „Termine und Fristen müssen Unternehmen trotz Corona einhalten“, so Becker. Sich deswegen auf höhere Gewalt zu berufen, ginge nicht. Zumal das Problem mittlerweile bekannt sei und die Bauunternehmen aus seiner Sicht genügend Zeit hatten, sich auf die Situation einzustellen. Wenn jetzt jemand einen neuen Vertrag abschließt, rät Becker: „Hinterfragen Sie den Zeitplan des Unternehmens und erkundigen Sie sich, welche Maßnahmen für mögliche Ausfälle eingeplant wurden.“

Bauherren sollten sich nicht damit zufriedengeben, dass ein Unternehmen Corona als Ausrede verwendet. Firmen könnten diesen Grund nicht pauschal angeben, um Verzögerungen zu rechtfertigen. „Verbraucher können dann eine detaillierte Erklärung verlangen – beispielsweise wann, wer, wie lange aufgrund von Corona ausgefallen ist“, erklärt der Bauherren-Berater.

Trotz Lockdown und Konjunktureinbruch halten sich die Auswirkungen der Corona-Krise laut Becker aber bislang in Grenzen. „Anfängliche Materialengpässe und Lieferschwierigkeiten sind mittlerweile weitgehend behoben.“ Dennoch kann die Pandemie Lieferketten beeinflussen, etwa weil Firmen im Ausland sitzen. „Sollte es bei einzelnen Materialien zu Lieferengpässen kommen, können Bauherren auf andere Materialien ausweichen“, erklärt Branchenvertreter Christoph Windscheif. Bei der Bemusterung – der individuellen Ausstattung der Innenräume – kann eine andere Fliese, Tür oder Badewanne ein Kompromiss sein.

Alternativen suchen, auf Qualität achten

„Das Ziel beider Seiten sollte es sein, dass die Immobilie rechtzeitig fertig wird“, sagt Windscheif. Da sich seine Verbandsmitglieder verpflichtet haben, gleichwertige Materialien zu verwenden, entstehen Kunden von Fertigbauhäusern dadurch keine Extrakosten. „Es sei denn die Änderung würde jetzt einen erheblichen Planungsmehraufwand bedeuten oder die Kunden entscheiden sich für ein hochwertigeres Material“, erklärt er.

Becker warnt dennoch: „Achten Sie darauf, dass Sie bei der Qualität und den technischen Möglichkeiten nichts Schlechteres als Alternativmaterial untergejubelt bekommen.“ Das sei für Laien manchmal schwer erkennbar.

„Eine Fliese kann identisch aussehen, aber die eine rutschhemmend sein. Auch wenn die technischen Komponenten übereinstimmend sind, kann ein Hersteller mit Sitz im Ausland etwa einen schlechteren Kundenservice haben als ein inländisches Unternehmen“, sagt Becker. Wer sich unsicher ist, sollte sich unabhängigen Rat suchen.

Manche Termine können Bauherren ohne ein persönliches Treffen wahrnehmen, es gibt Möglichkeiten Bauvertragskontrollen und Beratungen per Videokonferenz abzuhalten. „Bei der Vorplanung sind Onlinetermine denkbar. Bei Abstimmungen, Besichtigungen von Problemen sowie der Bauabnahme sollte man jedoch unbedingt vor Ort sein. Da birgt ein Onlinetermin Risiken“, rät Becker vom Bauherren-Schutzbund. Baustellenbesichtigungen sind mit genügend Abstand und Masken weiterhin möglich.

Termine gut planen, Baustelle besuchen

Der Experte empfiehlt: „Sprechen Sie mit der Baufirma vorher ab, wie der Termin abläuft – etwa wie viele Personen kommen. Das erspart einem vor Ort Stress.“ Und: Man sollte vor dem Termin klarmachen, dass man ihn nur wahrnimmt, wenn alle Maske tragen und ausreichend Abstand halten. Und noch ein allgemeiner Tipp: Geht es um die Bauabnahme, sind Vorbegehungen in kleiner Runde sinnvoll, um vorhandene Mängel zu sichten – sogar Sachverständige können dann dabei sein, wenn der Bauherr sich unsicher fühlt.

Verzögert sich die Fertigstellung des Hauses, sollten Bauherren das Unternehmen für eine spätere rechtliche Handhabe darauf hinweisen. So können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. „Beispielsweise, wenn ihnen Mehrkosten entstehen, weil sie nicht ins Haus können und die Möbel einlagern müssen“, sagt Becker. Hier geht es dann auch um die Haftung: „Die Frage ist dann, was ist die Ursache für die Verzögerung und wer sie zu verantworten hat. Das gilt es im Einzelfall zu prüfen“, sagt Windscheif. Generell rät der Experte Bauherren, mit dem ausführenden Unternehmen in enger Abstimmung zusammenzuarbeiten und dabei keinen unnötigen Druck aufzubauen. Denn, so Windscheif: „Das spart Geld und Ärger.“Dpa

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