Wer kurz davor steht, die Unterschrift unter einen Kaufvertrag oder für eine Baugenehmigung zu bekommen, sollte möglicherweise drängeln. Denn der 31. März 2021 ist der letzte Termin, der den Anspruch auf das staatliche Baukindergeld sichert.
Darauf verweist der Verband der Privaten Bausparkassen. Die Frist ist wegen der Corona-Pandemie bereits um ein Vierteljahr verlängert worden. Bisher wurden etwa 300000 Anträge registriert.
Die Förderung beträgt 1200 Euro pro Jahr und kindergeldberechtigtem Kind, das zum Zeitpunkt des Antrages unter 18 Jahre alt sein muss. Der Zuschuss wird zehn Jahre lang gezahlt. Beantragt wird er über die staatliche Förderbank KfW. Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich online. Alle erforderlichen Nachweise wie Meldebescheinigung, Einkommenssteuerbescheide oder Grundbuchauszug können hochgeladen werden.
Voraussetzung ist unter anderem, dass es sich um erstmaliges Wohneigentum handelt und dass das jährlich zu versteuernde Haushaltseinkommen 90000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 15000 Euro bei jedem weiteren, nicht überschreitet. Somit sollen vor allem Familien mit kleineren und mittleren Einkommen schneller zu Wohneigentum kommen.
Detaillierte Informationen sind unter www.kfw.de zu finden. Mithilfe eines Vorab-Checks lässt sich herausfinden, ob man überhaupt einen Antrag stellen kann. be.p