Preisverhandlungen bei Immobilien

von Redaktion

Verkäufer sollten nichts überstürzen

Bei Immobiliengeschäften geht es am Ende immer um den besten Preis. Schließlich wollen Verkäufer ihr Eigentum nicht unter Wert verkaufen. Wichtiger Rat daher: nichts überstürzen. „Wer zu leicht deutlich macht, dass es schnell gehen muss, riskiert eine schlechte Verhandlungsposition wenn es um den Preis geht“, erklärt Ratgeberautor Werner Siepe. Generell sollte man nicht direkt auf das erste Angebot des Käufers eingehen.

Wenn ein Interessent gleich zehn Prozent vom Angebotspreis abziehen wolle, könne man mit den üblichen Marktpreisen argumentieren. „In der Regel wollen Interessenten fünf Prozent weniger – da kann man sich dann in der Mitte treffen.“ Wichtiger Tipp: Bei Übergeboten in einem frühen Stadium sollten Verkäufer eher misstrauisch werden. Besonders wenn ein Handgeld in bar geboten wird, sollte das Angebot gut geprüft werden. Oft stecken Schwarzgeldgeschäfte dahinter. Ein später notariell abgeschlossener Kaufvertrag ist aber ungültig, falls diesem ein Schwarzgeldgeschäft zugrunde lag. Ist der Käufer noch nicht im Grundbuch eingetragen, wird der Kaufvertrag rückabgewickelt. Dpa

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