Private Bauherren können mit Architekten oder Ingenieuren jetzt das Honorar für die sogenannten Grundleistungen verhandeln. Das macht die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) möglich, die seit dem 1. Januar gilt, berichtet die Zeitschrift „Haus & Grund“ (Ausgabe März) des Eigentümerverbandes Haus und Grund Deutschland. Grundlage für die Verhandlungen können die Honorartafeln sein, die die HOAI enthält.
E-Mail genügt als Vereinbarung
Diese sind nicht verbindlich, können aber als Orientierung dienen. Architekten sind zudem verpflichtet, die privaten Bauherren auf die Möglichkeit des verhandelbaren Honorars hinzuweisen. Private Bauherren sollten hier mehrere Angebote einholen, um sie miteinander zu vergleichen. Eine wirksame Honorarvereinbarung muss zudem jetzt nicht mehr zwingend schriftlich getroffen und eigenhändig unterschrieben werden. Es genügt für diese auch die Textform, etwa in Form einer E-Mail. Und: Es sind nun auch Nachverhandlungen über die Honorare während der Zusammenarbeit möglich. Dpa