Sprachlos für das eigene Zuhause

von Redaktion

Wenn Eigentümerversammlungen ausfallen, hat das ernste wirtschaftliche Folgen

Die Corona-Krise hat auch in der Immobilienwirtschaft Milliarden Euro Schäden verursacht. Mit einer Corona-Notfallgesetzgebung, die das Online-Abhalten von Eigentümerversammlungen erlaubt, könne allerdings laut des Verbands deutscher Immobilienverwalter (VDIV) ein Teil dieser Schäden verhindert werden. Denn die zahlreichen coronabedingten Ausfälle dieser Versammlungen haben weitreichende wirtschaftliche Konsequenzen.

Eigentümerversamm-
lung mit hoher Wirtschaftskraft

Die Wirtschaftskraft hinter Wohnungseigentümergemeinschaften ist nicht zu unterschätzen. Rund 42,5 Millionen Wohnungen gibt es in Deutschland, rund zehn Millionen davon sind Eigentumswohnungen. Damit vereinen die bundesweit zwei Millionen Wohnungseigentümergemeinschaften rund ein Viertel des deutschen Wohnungsbestands auf sich – mehr als Genossenschaften, kommunale und privatwirtschaftliche Wohnungsunternehmen zusammen. Können diese Eigentümergemeinschaften nun nicht wie geplant Beschlüsse auf den Weg bringen, führt das zu zahlreichen wegfallenden Aufträgen in der Privatwirtschaft – und das gleich in mehreren Bereichen.

„Dringende Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen bleiben auf der Strecke. Die Klimaziele im Gebäudebestand verpuffen wiederholt und große gesellschaftspolitische Themen wie der Ausbau der E-Mobilität stehen still“, warnt VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. So bleibe aktuell unter anderem die so dringend benötigte Ausrüstung privater Wohnanlagen mit E-Ladesäulen weitgehend aus. Bei den etwa vier Millionen Stellplätzen in Wohneigentümergemeinschaften ein herber Rückschlag in Sachen Mobilitätswende. Durch den aktuellen Beschluss-Stau blieben den potenziellen Ladesäulen-Besitzern zudem eine Vielzahl an staatlichen Unterstützungsgeldern verwehrt.

„Das entsprechende KfW-Förderprogramm von mittlerweile 400 Millionen Euro mit einem Zuschuss von 900 Euro pro Ladesäule geht komplett am Wohnungseigentümer vorbei“, erklärt Kaßler. Dass Eigentümer nicht mehr oder nur sehr begrenzt für rechtliche Beschlussfassungen zusammenkommen, bedroht dabei auch wirtschaftliche Existenzen. Der VDIV berichtet von zahlreichen Hilferufen mittelständischer Dienstleister, die aufgrund fehlender Entscheidungsgrundlagen seit vielen Monaten kaum noch Aufträge erhielten. Neben akuten Einkommensausfällen drohe laut Kaßler zudem im kommenden Jahr eine Überlastung. „Werden 2022 bei wieder regulär stattfindenden Eigentümerversammlungen die Beschlussfassungen zu Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in größerem Umfang nachgeholt, droht ein massiver Umsetzungsstau, da die Unternehmen die mögliche Flut an Aufträgen nur schwer, geschweige denn zeitnah umsetzen können.“ Zwar erlaubt das neue Wohnungseigentümergesetz (WEG) nach § 23 Abs. 1 die Online-Teilnahme an einer Versammlung. Aber die Versammlung selbst muss immer noch in Präsenz-Form abgehalten werden. Und das ist in Zeiten immer wiederkehrender Kontaktverbote nur schwer oder gar nicht möglich. Um weitere vermeidbare Schäden abzuwenden, fordert Kaßler deshalb vom Bund sofortiges Handeln: „Die jetzigen Regelungen für das Abhalten von Eigentümerversammlungen müssen auf den Prüfstand.“

Artikel 6 von 10