Wer eine Wohnung mietet, hat ein Recht darauf, dass Mängel beseitigt werden. Doch was, wenn ein Vermieter die Arbeiten kurzfristig für die kurz bevorstehende Urlaubszeit ankündigt? Ein solches Angebot muss nicht zwingend angenommen werden, befand das Landgericht Berlin. In Verzug gerät ein Mieter du
Dieser Artikel (ID: 1416450) ist am 03.04.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 63), Wasserburger Zeitung (Seite 63), Mangfall-Bote (Seite 63), Chiemgau-Zeitung (Seite 63), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 63), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 63), Neumarkter Anzeiger (Seite 63).