Regionale Händler unterstützen

von Redaktion

Neue Regelungen für Einzelhandel greifen – teilweise Unsicherheit bei Ladenbesitzern

Endlich wieder öffnen – die meisten Händler in der Region atmen auf. Allerdings sind mit den Lockerungen im Bereich des Einzelhandels, die am gestrigen Montag in Kraft getreten sind, auch noch Fragezeichen verbunden.

Seit 12. April sehen die geänderten Regelungen in Bayern vor, dass alle Händler gleichgestellt behandelt werden. Somit können Läden unabhängig von der Branche auch in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 Terminshopping anbieten. Durften aber Garten- und Baumärkte sowie Schuh- und Buchläden bis zuletzt unabhängig von der Inzidenz öffnen, sind auch sie nun an Grenzen gebunden.

Der Handelsverband Bayern bewertet die neuen Entscheidungen mit gemischten Gefühlen: „Wir sind enttäuscht und hätten uns gewünscht, dass die Ende März angekündigten Lockerungen umgesetzt werden. Für die Bau- und Gartenmärkte sind die neuen Regelungen ein herber Schlag“, so Pressesprecher Bernd Ohlmann. „Aber“, so fügt er hinzu, „die ausgeweiteten Möglichkeiten für Click und Meet sind besser als nichts“. Immerhin neun von zehn Einzelhändlern in Bayern würden das Terminshopping anbieten, dabei aber trotzdem noch 50 Prozent weniger Umsatz generieren als bei normalen Öffnungen.

Entscheidend für Öffnungen bei einer Inzidenz zwischen 100 und 200 seien zudem die verpflichtenden Tests, die Kunden nun Terminshopping ermöglichen sollen. „Bei den Unternehmen herrscht diesbezüglich noch Unsicherheit“, so Ohlmann.

Dies bestätigt auch Sabrina Obermoser vom Rosenheimer City-Management. „Es ist ein großes Chaos“, stellt sie fest. Fragen wie: „Gilt ein Test nur für ein einziges Geschäft? Was ist mit Kindern? Wie können Händler die Gültigkeit von Tests überprüfen?“ seien bisher noch nicht ausreichend geklärt. Die gesetzliche Verordnung fehlte am Montagmorgen noch. „Auch wir hätten uns einheitlichere Regelungen gewünscht“, so Obermoser. Die Betriebe würden alles möglich machen, aber es gebe leider viele Hürden.

Einkaufen mit PCR-
oder Schnelltest

In der Rosenheimer Innenstadt soll ein neues Testzentrum in der Münchener Straße eingerichtet werden. Die dort oder an anderer offizieller Stelle durchgeführten (negativen) Schnelltests berechtigen zum Einkauf in den Geschäften. Genauso wie PCR-Tests von kommunalen Testzentren, wie etwa demjenigen auf der Loretowiese. Geschäfte können zudem auch eigene Tests durchführen, die dann zum Einlass berechtigen.

Trotz der erschwerten Bedingungen würden sich die Betriebe freuen, wieder Kunden empfangen zu dürfen. Handelsverband und Citymanagement erhoffen sich in Kürze noch mehr Klarheit. vg

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