Vorsicht bei Verwalterverträgen

Hausverwalter haben seit Ende vergangenen Jahres mehr Rechte. Foto Panthermedia
Eigentümer sollten Aufgaben und Befugnisse der Hausverwaltung klar regeln
Seit Dezember 2020 ist das neue Wohnungseigentumsgesetz (WEG-Gesetz) in Kraft. Diese gibt Immobilienverwaltern mehr Rechte. Sie dürfen zum Beispiel Geschäfte im Namen der Eigentümergemeinschaft abschließen. Eigentümer sollten deshalb Verwalterverträge genau regeln. Dabei geht es zum einen um Rechte