Kein Recht auf Mietminderung

Vogelgesang gilt nicht als Belästigung. Eine Mietminderung ist in diesem Fall ausgeschlossen. Foto Steve byland/panthermedia

Vogelgesang gilt nicht als Belästigung. Eine Mietminderung ist in diesem Fall ausgeschlossen. Foto Steve byland/panthermedia

Vogellärm im Garten

Vogelkot auf Balkon und Terrasse lässt sich nicht vollständig vermeiden. Daher gilt das auch nicht grundsätzlich als vertragswidriger Zustand, der zur Mietminderung berechtigt, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB). Das gilt auch, wenn Nachbarn die Vögel durch Füttern und das Aufstellen von Wasserge

Samstag, 13. September 2025

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