Desinfektion ohne Auftrag abrechnen?
ADAC rät Aufträge möglichst konkret zu formulieren. Foto Adobe Stock
Auf klare Absprachen achten
Kfz-Werkstätten dürfen Leistungen, die bei der Übergabe des Fahrzeugs durch den Kunden nicht besprochen und vereinbart wurden, nicht berechnen. Darauf weist der ADAC hin. So kommt es immer wieder vor, dass bestimmte Dienstleistungen wie Wischwasser nachfüllen oder Ölwechsel ohne eindeutigen Auftrag