Albtraum Baustopp

von Redaktion

Gegen Insolvenz der Baufirma absichern

Der Albtraum eines jeden Häuslebauers: die Insolvenz des Bauunternehmens. Einer Studie des Instituts für Bauforschung zufolge ist fast jedes fünfte private Bauvorhaben von einer Insolvenz von Bauträgern, Generalunternehmern oder Handwerkern betroffen. Wie kann man sich schützen? Bauherren müssen im Falle eines unfertigen Baus und der Fertigstellung oder Mängelbeseitigung durch einen neuen Baupartner mit erheblich höheren, nicht kalkulierten Kosten rechnen. Der Gesetzgeber schützt Bauherren hier nur sehr unzureichend. Daher ist es ratsam, selbst vorzusorgen, um sich im Ernstfall die entstehenden Mehrkosten leisten zu können. Mit einem Versicherungsschutz, etwa einer Bauleistungsversicherung, kann sich der Bauherr gegen das Risiko einer Insolvenz des Bauunternehmers beziehungsweise die finanziellen Folgen daraus absichern. Zahlreiche Assekuranzen bieten hier umfassenden Schutz, der beispielsweise nicht nur greift, wenn der Bauträger während des Bauens in finanzielle Not gerät, sondern auch bei Mängeln, die noch Jahre nach Abnahme auftreten.

Gegen eine Insolvenz des Baupartners kann sich der Bauherr auch noch anderweitig schützen. So sollte man den Bauträger etwa nur nach Baufortschritt bezahlen und die tatsächlich erbrachten Leistungen darauf überprüfen, ob alle Abschlagszahlungen den Zahlungsvorgaben und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Zudem sollte der Bauherr alle Arbeiten des Bauträgers regelmäßig kontrollieren. VKN

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