Rechtzeitig den Baugrund prüfen

von Redaktion

Bodengutachten schützt vor schiefem Haus

Wenn aus unerklärlichen Gründen die Türen oder Fenster schleifen oder das Spielzeug der Kinder von allein über den Boden rollt, könnte das neue Haus in Schieflage geraten sein. Grund dafür ist meist eine fehlende oder falsche Bewertung des Baugrunds vor Baubeginn. So geschehen etwa beim berühmtesten schiefen Gebäude der Welt – dem schiefen Turm von Pisa. Teils sandiger, teils sumpfiger Boden wurde bei Baubeginn im 12. Jahrhundert übersehen oder vernachlässigt, sodass sich die ersten drei Etagen des Turms schon zwölf Jahre nach Grundsteinlegung zu neigen begannen. Der Turm steht immer noch und ist das Wahrzeichen der Stadt – dennoch: ein Haus, das immer schiefer wird, möchte heute niemand.

Birgit Scheer von der Gütegemeinschaft Fertigkeller (GÜF) empfiehlt: „Ein Baugrundgutachten macht schon vor dem Grundstückskauf Sinn, um die Investition abzusichern. Spätestens aber vor Beginn der Baumaßnahmen ist es zwingend erforderlich, die Bodenbeschaffenheit zu prüfen.“ Hierbei sollten sich Bauherren für einen Gutachter entscheiden, der sein Handwerk versteht, gründlich arbeitet und analysiert sowie schließlich detaillierte Informationen an den Bauherren weitergibt.

Ein zuverlässiges Baugrundgutachten ist auf die individuelle Situation, Planung und Konstruktion abzustimmen und erfordert einen Aufwand, den ein Spezialist nicht zum Sparpreis anbieten kann. Insofern gibt mitunter schon die Kostenkalkulation Aufschluss über die Qualität des zu erwartenden Gutachtens.

Formal ist ein unzureichendes Gutachten zum Beispiel an ausschließlich tabellarischen Beurteilungen komplexer geologischer Sachverhalte oder manchmal schon an der Überschrift „Kurzbericht“ erkennbar.

Kostenkalkulation
trifft Aussage über
Gutachten

Inhaltlich sollte ein Bodengutachten unter anderem exakte Beschreibungen der Geologie sowie Informationen zum Grundwasser wie den Bemessungswasserstand und mögliche ökologische Belastungen umfassen. Außerdem gehören Angaben zu Erdbebenzonen, zu geologischen Untergrund- und Baugrundklassen sowie zur Frostsicherheit und Versickerungsfähigkeit in das Gutachten.

Eine Lastfalleinschätzung und Vorgaben zur Bauwerksabdichtung, Ausführungen und Vorgaben zum Erdbau wie zum Beispiel bauliche Sicherungsmaßnahmen oder – falls erforderlich – zur Eignung und Einbaugüte von Bodenaustauschmaterialien sowie Geotextilien sollten ebenfalls nicht fehlen.

Überdies sollten dem Gutachten ein maßstäblicher Lageplan mit Baufeld, Bohransatzpunkten, Maßstab und Höhenbezugspunkt, die Bohr- und Rammprofile, eine Fotodokumentation des Baugeländes sowie – falls erforderlich – Protokolle der Gelände- und Laborversuche, Laborprüfberichte zur chemischen Analytik und rechnerische Nachweise beigelegt werden. In Einzelfällen können auch im Nachhinein weitere Untersuchungen von Nöten sein. Hier kommt es vor allem auf die individuelle Situation und die Erfahrung der Fachleute an.

„Eine vollumfängliche Ausarbeitung des Gutachters lässt sich nicht in einem Kurzbericht oder einer simplen Tabelle darstellen“, weiß Kellerexpertin Scheer. „Gerade bei Abweichungen von Standardsituationen auf dem Baugrundstück, wie etwa bei bestimmten Gründungs- oder außerordentlichen Tiefbaumaßnahmen auf sandigem, steinigem oder aufgeweichtem Boden braucht es ausführliche Erläuterungen, damit Architekt, Tragwerksplaner, Tiefbauer und Kellerhersteller die notwendigen Schlüsse für das weitere Vorgehen ziehen können und der Bauherr ein rundum sicheres Haus erhält.“

Notwendige Schlüsse
für das weitere
Vorgehen

Über die bauliche Sicherheit hinaus bekommt der Bauherr durch ein rechtzeitig angefertigtes, gründliches Baugrundgutachten auch Kostensicherheit.

„Mit einem soliden Fundament, wie es ein qualitätsgeprüfter Fertigkeller auch auf sandigem oder lehmigem Boden ist, lässt sich so gut wie jedes Grundstück sicher bebauen“, stellt Scheer fest. Wenn hierfür allerdings vorab ausufernde Vorbereitungen erforderlich sein sollten, entstünden laut Scheer Mehrkosten für das gesamte Bauvorhaben, die nicht jeder Häuslebauer aufbringen könne oder wolle. „Das geologische Gutachten lässt von vornherein keine Fragen über notwendige Gründungs- und Tiefbaumaßnahmen offen, sondern zeigt dem Bauherrn eindeutig, woran er ist.“Güf/Ft

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