Tierische Mitbewohner

Tierische Mitbewohner wie Hunde sind nicht immer willkommen beim Vermieter.Foto PantherMedia/Krakenimages.com

Tierische Mitbewohner wie Hunde sind nicht immer willkommen beim Vermieter.Foto PantherMedia/Krakenimages.com

Für Hund und Katze in der Wohnung ist Erlaubnis nötig

Wer Hunde oder Katzen in seiner Mietwohnung halten will, braucht bekanntlich die Erlaubnis seines Vermieters. Holen sich Mieter ungefragt einen tierischen Freund in die Wohnung, kann der Vermieter sie abmahnen. Darauf macht der Eigentümerverband Haus & Grund Hessen aufmerksam.

Unter Umständen droht

Freitag, 19. Dezember 2025

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