Urteil über Schadenersatz

Geht der Rollladen kaputt, stellt sich oft die Frage: Wer muss die Reparatur bezahlen.Foto : dpa

Geht der Rollladen kaputt, stellt sich oft die Frage: Wer muss die Reparatur bezahlen.Foto : dpa

Vermieter muss Mieter Beschädigung nachweisen

Vermieter müssen nachweisen können, dass eine Mietpartei einen Schaden verursacht hat. Andernfalls kann kein Schadenersatz verlangt werden.

Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Stuttgart (Az.: 32 C 2844/19), über das die Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“ des Deutschen Mieterbundes ber

Samstag, 20. Dezember 2025

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