Urteil über Schadenersatz
Geht der Rollladen kaputt, stellt sich oft die Frage: Wer muss die Reparatur bezahlen.Foto : dpa
Vermieter muss Mieter Beschädigung nachweisen
Vermieter müssen nachweisen können, dass eine Mietpartei einen Schaden verursacht hat. Andernfalls kann kein Schadenersatz verlangt werden.
Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Stuttgart (Az.: 32 C 2844/19), über das die Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“ des Deutschen Mieterbundes ber