Erlaubnis zum Umbauen

von Redaktion

Barrierefreie Wohnung: Vermieter muss zustimmen

Auch wenn der Umbau zu einer barrierefreien Wohnung oft gute Gründe hat und etwa im hohen Alter sogar notwendig ist, haben Mieter keinen generellen Anspruch darauf. Wollen sie Hindernisse beseitigen, müssen sie ihren Vermieter um Zustimmung bitten, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB). Dieser hat daraufhin allerdings in den meisten Fällen keine Wahl und muss den baulichen Veränderungen zustimmen.

Voraussetzung ist, dass Mieter ein berechtigtes Interesse am Umbau haben, weil sie etwa selbst behindert sind oder mit einem behinderten Angehörigen oder einem behinderten Lebensgefährten zusammenwohnen. Dasselbe gilt bei schweren körperlichen Einschränkungen aufgrund hohen Alters. Mögliche Baumaßnahmen sind: die Verbreiterung von Türen, ein behindertengerechtes Bad, Schwellen abbauen oder Notrufeinrichtungen installieren.

Verweigern können Vermieter die Zustimmung nur, wenn ihr Interesse an einem unveränderten Zustand der Wohnung schwerer wiegt als die Mieterinteressen. Bei der Interessenabwägung kann zum Beispiel Art, Dauer und Schwere der Behinderung oder altersbedingten Einschränkung entscheidend sein. Auch der Umfang der baulichen Maßnahme, die Dauer der Bauzeit, die Möglichkeit des Rückbaus oder Baurechtsfragen spielen eine Rolle. Der Vermieter darf seine Zustimmung davon abhängig machen, dass der Mieter eine angemessene Sicherheit leistet. Diese kann etwa – neben der normalen Mietkaution – in der Hinterlegung von drei zusätzlichen Monatsmieten bestehen. Angemessen bedeutet nach Angaben des Deutschen Mieterbundes, die Sicherheit solle so hoch sein, dass der Vermieter einen möglichen Rückbau bei Beendigung des Mietverhältnisses finanzieren kann.Dpa

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