Leben auf dem Wasser – für viele ein Traum. Wer ein Hausboot hat und dies als Ferienwohnung vermieten möchte, sollte sich allerdings vorab über die Bedingungen informieren. Denn für diese Nutzung muss eine Baugenehmigung vorliegen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin (Az.: VG 13 K 326.18). Eine solche Genehmigung kann auf Seen wegen der Gesichtspunkte der Landschaftspflege und Naturschutz aber auch scheitern, so das Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Der Fall: Der Klägerin gehört mit ihrem Ehemann ein Grundstück am Großen Wannsee. Dort betreiben sie ein Restaurant. Von ihrem Grundstück führt eine 100 Meter lange Steganlage in den See. Dort sind mit Seilen drei Hausboote befestigt. Sie werden im Internet als Ferienwohnungen angeboten. Das zuständige Bezirksamt untersagte diese Nutzung. Die Ferienhäuser wiesen im konkreten Fall eine Verbindung zum Festland auf, deshalb greife hier Bauplanungsrecht. Das Amt bezweifelte, dass die Boote tatsächlich zum Fahren benutzt würden. Daher sei eine Baugenehmigung nötig. Die Klägerin meinte dagegen, ihre Hausboote seien als Sportboote zugelassen und würden auch für Ausfahrten genutzt.
Das Urteil: Das Verbot, die Hausboote als Ferienwohnungen zu vermieten, sei rechtmäßig, so das Gericht. Es stufte die Hausboote als bauliche Anlagen ein. Schließlich würden sie überwiegend ortsfest benutzt. Den gegenteiligen Angaben der Klägerin folgte das Gericht nicht. Daher bedürfe es einer Baugenehmigung, die fehle. Auch glaubte das Gericht nicht, dass diese Nutzung genehmigungsfähig wäre. Daher sah es auch keine Ermessensfehler der Behörde. Einer Zulassung der Hausboote auf dem Wasser stünden öffentliche Belange etwa des Naturschutzes und der Landschaftspflege entgegen. Das Hausboot sei zudem eine Beeinträchtigung der Landschaft.Dpa