Finanzhilfe vom Staat

von Redaktion

Tipps rund ums Aufstiegs-BAföG

Wer eine Fachschule für Erzieher oder Meister- oder Betriebswirtkurse besuchen möchte, kann eine staatliche Unterstützung beantragen. Das Aufstiegs-BAföG unterstützt den beruflichen Aufstieg bei mehr als 700 Fortbildungsabschlüssen. Zum 1. August dieses Jahres hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Förderleistungen noch einmal ausgebaut.

Notwendige
Dokumente sammeln

Wer eine Fachschule besuchen möchte, sollte sich im Bildungsinstitut seiner Wahl für einen Fortbildungslehrgang anmelden. Die Einrichtung muss die Anmeldung auf einem Formblatt bestätigen, das auf www.aufstiegs-bafoeg.de heruntergeladen werden kann. Das Gleiche gilt für Meisterkurse im Handwerk und andere Fortbildungslehrgänge.

Egal, ob in Teil- oder Vollzeit gelernt wird: Wichtig ist, dass der Bestätigung zu entnehmen ist, wie groß der Stundenumfang ist. Von diesem hängt die Förderung unter anderem ab.

Finanziellen Bedarf
klären

Die größte Verbesserung beim Aufstiegs-BAföG gibt es bei den Unterhaltskosten. Fachkräfte, die sich in Vollzeit fortbilden, erhalten einkommens- und vermögensabhängig bis zu 892 Euro pro Monat Unterstützung zum Lebensunterhalt – und das sogar als Vollzuschuss. Gibt es eine Ehepartnerin oder einen Ehepartner oder Kinder, steigen die Unterhaltssätze.

Wer eine Unterhaltsförderung beantragen möchte, muss die finanziellen Verhältnisse belegen. Die Einkommensverhältnisse der Eltern spielen – im Gegensatz zum BAföG nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz – keine Rolle.

Jedes Bundesland hat Beratungsstellen, etwa die Ämter für Ausbildungsförderung. Hier erfährt man, ob der gewählte Fortbildungskurs gefördert wird.

Einfache
Antragstellung

Liegen alle Dokumente vor, kann der Antrag online ausgefüllt werden. Wer seine Identität mithilfe des elektronischen Personalausweises nachweisen kann (eID-Funktion), kann den Antrag per Internet einreichen.

Alternativ wird das Dokument online gesichert, muss aber zusätzlich ausgedruckt und mit allen Nachweisen postalisch versandt werden. Die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Also rechtzeitig einreichen! akz/o

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