Zusatzrente über den Chef

von Redaktion

Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge

Die gesetzliche Rente allein wird vielen Menschen in Deutschland wohl im Ruhestand nicht reichen, um den gewohnten Lebensstandard zu erhalten. Ein attraktiver Baustein zur finanziellen Sicherheit im Alter kann die betriebliche Altersvorsorge (bAV) sein. So bezeichnet man den Aufbau einer Zusatzrente über den Arbeitgeber.

Praktisch und sinnvoll

Was viele nicht wissen: Bereits seit 2002 haben Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf eine bAV. Die Beschäftigten können also Teile des Gehalts oder Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld in Beiträge zur bAV umwandeln. Seit 2019 muss der Arbeitgeber das Ganze sogar mit mindestens 15 Prozent bezuschussen. Da die Beiträge direkt vom Bruttolohn abgezogen werden, sparen Arbeitnehmer in der aktiven Phase bis zu einer gewissen Beitragshöhe Steuern und Sozialabgaben. Die Besteuerung erfolgt erst später im Rentenalter.

Interessenten sollten sich in der Personalabteilung informieren, welches bAV-Modell der Arbeitgeber anbietet. Denn dabei gibt es ganz unterschiedliche Formen der Ausgestaltung. Als Vertragspartner entscheidet stets der Arbeitgeber, welches Modell am besten zu den betrieblichen Gegebenheiten passt. Versicherung bieten deshalb verschiedene bedarfsorientierte Lösungen an. Zu unterscheiden ist zwischen einer Direktversicherung und der Abwicklung über eine Unterstützungskasse.

bAV im Überblick

Bei der Direktversicherung werden Teile des Gehalts steuerfrei bis zu 568 Euro im Monat als Beitrag in eine Versicherung umgewandelt. Diese Form der bAV eignet sich für alle Mitarbeiter. Die Versicherungsleistung erhalten der Versicherungsnehmer oder seine Hinterbliebenen direkt von der Versicherung, mit der der Vertrag abgeschlossen wurde. Die Leistung selbst lässt sich sehr flexibel ausgestalten.

Rückgedeckte Unterstützung

Die zweite Variante ist die rückgedeckte Unterstützungskasse. Sie wird von mehreren Trägerunternehmen finanziert und sagt Alters- oder Invaliditätsleistungen zu, die über einen Versicherungsvertrag rückgedeckt werden. Dieser Versorgungsweg eignet sich besonders für Gesellschafter-Geschäftsführer oder leitende Angestellte mit meist größerem Versorgungsbedarf. Die Beiträge zugunsten einer rückgedeckten Unterstützungskasse sind sogar unbegrenzt steuerfrei. djd-k

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