Unsichtbare Gefahr aus dem Boden

von Redaktion

Das radioaktive Gas Radon dringt unbemerkt in Räume ein

Radon kann man nicht sehen, riechen oder schmecken. Doch dringt das radioaktive Edelgas aus dem Erdreich in Gebäude und dann in die Raumluft ein, kann das gesundheitliche Folgen für die Bewohner haben. Bernd Hoffmann, Fachgebietsleiter beim Bundesamt für Strahlenschutz, erklärt: „Gefährlich wird es, wenn das Radon in die Innenraumluft von Gebäuden gerät. Dort zerfällt es in radioaktive Folgeprodukte, die in die Lunge eindringen.“ Das Einatmen von Radon zähle neben dem Rauchen zu den größten Risiken, an Lungenkrebs zu erkranken.

Krebsrisiko hängt
von Dauer und
Belastung ab

Das internationale Krebsforschungszentrum in Lyon, eine Einrichtung der Weltgesundheitsorganisation, stuft Radon als krebserregend für den Menschen ein. Radon sei eindeutig ein Auslöser für Lungenkrebs. Ob und wann die Krankheit ausbricht, sei wesentlich von der Belastung mit dem Gas und von der Dauer abhängig. Man rechnet mit einer Expositionsdauer von 20 bis 30 Jahren.

Radon kommt aus dem Boden. Das radioaktive Edelgas entsteht durch den Zerfall von Uran, das in Böden und Gestein von Natur aus enthalten ist. Dieser Vorgang vollzieht sich in vielen Regionen in Deutschland. „Radon gilt weithin als regionales Problem für Bewohner in Mittelgebirgen wie dem Schwarzwald oder dem Erzgebirge“, sagt Hoffmann vom BfS. „In der Tat kommt es dort, geologisch bedingt, sehr häufig vor. Aber auch als Bewohner anderer Regionen wie Berlin oder Norddeutschland kann man betroffen sein. Das Gas entsteht in ganz Deutschland.“ Das zeigt auch eine Karte auf der BfS-Internetseite.

Das gesundheitsschädliche Gas sucht sich dabei seinen Weg durch alle möglichen Öffnungen. „Radon dringt zum Beispiel durch Risse und Durchlässe, aber auch über Nahtstellen zwischen Baugrund und Gebäude ein“, erklärt Marc Ellinger vom Verband Privater Bauherren (VPB). Insbesondere in Kellern mit Rissen und offenen Fugen, mit einem gestampften Lehmboden und fehlender Isolation gegen Bodenfeuchtigkeit ist das gut vorstellbar. Aber auch in neuen Gebäuden mit dichten Kellern kommt Radon vor. Es findet kleinste Lücken. „Man sieht es einem Keller von außen nicht an, ob eine Radonbelastung vorliegt oder nicht“, so Hoffmann.

Auch vor einem Hauskauf sollte man unbedingt eine Radonmessung veranlassen – selbst wenn ein Bau- oder Wohngebiet bisher nicht mit hohen Belastungen ausgefallen sei, erklärt Ellinger. Entscheidend für die Radonbelastung ist die Durchlässigkeit des Bodens. Trockene, gut wasserdurchlässige Böden lassen das Radon leicht passieren. Wer hingegen auf dicht gelagertem, wasserundurchlässigem Boden wohnt oder baut, sei weniger betroffen, so der Experte. Wassergefüllte Bodenschichten sind eine nahezu undurchdringliche Barriere für das Edelgas.

Vor Hauskauf unbedingt
Messung veranlassen

Es ist dabei durchaus möglich, die Radonkonzentration selbst zu messen. Das notwendige Equipment – passive Radon-Detektoren – erhalten Verbraucher von Messlaboren, die das Bundesamt für Strahlenschutz anerkennt. Laut BfS kostet eine Messung – Gerät und Auswertung – je nach Labor zwischen 30 und 50 Euro.

Eine dieser kleinen Dosen stellt man am besten im Keller an der Stelle auf, an der die Versorgungsleitungen ins Haus eintreten. Denn dort ist die Radonkonzentration in der Regel am höchsten. Eine weitere Dose sollten Bewohner in dem Zimmer platzieren, in dem sie sich am längsten aufhalten. Das ist üblicherweise das Schlafzimmer. Um einen Jahresmittelwert zu erhalten, muss man die Messung mindestens zwölf Monate lang durchführen.

Regelungen zum Schutz von Wohnräumen

Handlungsbedarf bestünde daraufhin bei einem Referenzwert 300 Becquerel pro Kubikmeter Innenraumluft Radonbelastung oder darüber, erklärt Hoffmann. „Aber das ist eben nur ein Referenzwert. Wer 290 Becquerel pro Kubikmeter misst, ist natürlich nicht auf der sicheren Seite. Ab Werten von

100 bis 200 sollte man schon überlegen, wie man Abhilfe schaffen kann.“ Seit Anfang dieses Jahres gibt es im neuen deutschen Strahlenschutzgesetz verbindliche Regelungen zum Schutz vor Radon in Wohn- und Aufenthaltsräumen sowie an Arbeitsplätzen. „Daraus ergeben sich auch Verpflichtungen für Arbeitgeber und Bauherren“, erklärt Hoffmann. Arbeitgeber in sogenannten Radonvorsorgegebieten müssen die Belastung messen, die Belegschaft über das Ergebnis informieren – und natürlich Gegenmaßnahmen treffen.

Bei privaten Neubauten besteht für Bauherren die Pflicht, durch bauliche Maßnahmen weitgehend zu verhindern, dass Radon in das Gebäude eindringen kann. In privaten, bereits bestehenden Wohngebäuden können Eigentümer und Bewohner freiwillig Maßnahmen ergreifen, um die Radon-Konzentration zu senken.

Die erste und einfachste Schutzmaßnahme ist dabei Lüften. „Bei regelmäßigem Luftwechsel mit der Außenluft können die Radon-Konzentrationen in Räumen nicht allzu sehr ansteigen“, erklärt Ellinger. Außerdem empfiehlt er die Abtrennung des Treppenhauses vom Wohnbereich durch radondicht erstellte Wände und mit fest schließenden Türen zum Wohnbereich. Zielsetzung im Neubau sollte dabei sein, die Radonbelastung annähernd auf Außenluft-Niveau zu halten. Dpa

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