Gemeinsames Haus
Unverheiratete sollten sich absichern
Kaufen Paare ohne Trauschein eine Immobilie, sollten sich die Partner gegenseitig absichern. Der Grund: Wenn einer der beiden stirbt, hat der Hinterbliebene kein gesetzliches Erbrecht, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB). Liegt kein Testament vor, greift die gesetzliche Erbfolge. Das heißt: