Gemeinsames Haus

von Redaktion

Unverheiratete sollten sich absichern

Kaufen Paare ohne Trauschein eine Immobilie, sollten sich die Partner gegenseitig absichern. Der Grund: Wenn einer der beiden stirbt, hat der Hinterbliebene kein gesetzliches Erbrecht, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB). Liegt kein Testament vor, greift die gesetzliche Erbfolge. Das heißt: Erben werden zunächst alle Kinder des Erblassers zu gleichen Teilen, egal ob gemeinsame oder nicht. Leben keine gemeinsamen Nachkommen, geht das Erbe an die Kinder aus erster Ehe oder die Eltern des Verstorbenen. Wurde die Immobilie gemeinsam gekauft, fällt der Anteil des Erblassers also an dessen Angehörige. Der überlebende Partner muss die Erben oft auszahlen.

Sich gegenseitig als Erben einsetzen

Unverheiratete Paare sollten für solche Fälle vorsorgen, indem sie ein Testament machen oder einen Erbvertrag schließen. Darin können sie sich gegenseitig als Erben einsetzen und so beim Ableben den eigenen Anteil an der Immobilie dem Partner übertragen. Nur eigene Abkömmlinge haben dann noch einen Pflichtteilanspruch.Dpa

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