–Fortsetzung–
Erstaunt sei man zudem, da es ja bereits Lösungen rund um das Thema „Anbindehaltung“ gibt. In einer gemeinsamen Erklärung aus dem Jahr 2018 haben sich das Bayerische Landwirtschaftsministerium und verschiedene Verbände gegen ein gesetzliches Verbot oder eine Zeitvorgabe ausgesprochen.
Gemeinsam mit den bayerischen Milcherzeugern hat der Bauernverband ein Positionspapier zur Kombihaltung entwickelt. Dabei wurde eine Haltungsvariante definiert, die einen Strukturbruch in der bäuerlichen Landwirtschaft verhindert, aber den Tieren dennoch ein Plus an Auslauf verschafft. Je nach Ausstattung des Stalles sollen die Kühe dabei mindestens 90 oder 120 Tage pro Jahr Bewegung etwa auf der Weide oder einem Laufhof bekommen.
Dass die reine Anbindehaltung ein Auslaufmodell ist, ist für Kreisobmann Bodmaier klar. „Fakt ist: Wenn neue Ställe gebaut werden, werden keine Anbindeställe mehr gebaut.“ Es gibt für solche Ställe auch keine Förderungen mehr. Die Molkereien zahlen für Milch, die von Kühen in Anbindehaltung stammt, weniger. Doch für die kleinen, älteren Betriebe, die eine Anbindehaltung oder Kombihaltung noch praktizieren, brauche es eine Schonfrist. Doch statt eines Verbots mit einem konkreten Zeitpunkt sollten die Betriebe mit flexiblen Ansätzen unterstützt werden, um von der Anbindehaltung wegzukommen.
Letztlich gehe es darum, die Betriebe für die Zukunft zu rüsten. Damit soll die flächendeckende Milchviehhaltung in Bayern erhalten werden. Das geht nur mit einem Plus an „Tierwohl“. Doch ob es den Kühen gut geht oder nicht, liegt eben nicht ausschließlich an der Haltungsform. Katharina Heinz