Bauherren haben seit Anfang 2018 das Recht, von ihrer Baufirma alle relevanten Pläne und Bauunterlagen zu erhalten. Aktuell soll dieses Recht auch auf spätere Eigentümer und Wohnungseigentümergesellschaften (WEG) ausgeweitet werden, berichtet der Verband Privater Bauherren (VPB). Das Problem dabei: Trotz des seit mittlerweile vor über zwei Jahre geänderten Bauvertragsrechts sind auch heute längst nicht alle Baufirmen bereit, ihre Unterlagen gänzlich gegenüber dem Bauherrn offenzulegen. Und das kann weitreichende Konsequenzen haben.
Private Bauherren und Eigentümer brauchen Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Details, Statik, Wärmeschutznachweis und vieles mehr aus zwei Gründen: Zum einen müssen sie im Vorfeld prüfen lassen können, ob ihr geplantes Haus überhaupt geltendem Recht, den anerkannten Regeln der Technik und den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Zum anderen – und hier kommen auch die späteren Eigentümer ins Spiel – erleichtern detaillierte Bauunterlagen die nachhaltige Instandhaltung der Gebäude. Gerade in Zeiten, da im Zuge des Klimaschutzes Gebäude auch nachwirkend etwa mit effektiver Dämmung oder anderen energieeffizienten Maßnahmen ausgestattet werden müssen, ist das Fehlen detaillierter Grundrisse und Baupläne ein gewaltiges Problem.
Einmal im Jahr erhebt der VPB Zahlen zur aktuellen Umsetzung des Bauvertragsrechts. Die Ergebnisse sind ernüchternd. So erhielten 2019 gerade einmal 22 Prozent der Bauherren ohne Nachfrage Daten und Pläne zur Statik des Gebäudes von der Baufirma. Beim Wärmeschutznachweis waren es 33 Prozent, beim Energieausweis 54 Prozent und beim Brandschutz sogar nur acht Prozent.
Hoher Aufwand
Die Gründe für diese Verweigerungshaltung mancher Baufirmen sind laut VPB-Vertrauensanwalt Holger Freitag verschieden. „Früher – zu reinen Papierzeiten – war der Aufwand der Unterlagenherausgabe recht hoch. Aus dieser Zeit besteht manchmal noch eine gewisse Beharrungshaltung, von wegen: ,Das haben wir immer so gemacht, hat auch funktioniert‘.“ Bei schlichteren, routinemäßigen Bauaufgaben würde zudem seitens der Baufirma oft keine große Planung erstellt, sondern einfach gemacht. Dies für den Laien dann später noch zu dokumentieren – dafür fehlte bei vielen Firmen aufgrund des zusätzlichen Zeitaufwands der Wille.
Zudem ist die Herausgabe von Unterlagen wohl auch eine Kostenfrage. So wehrt sich der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) zwar gegen den Vorwurf, Baufirmen würden Unterlagen nicht herausgeben. Dennoch betont der BFW, dass die Herausgabe von Unterlagen, die üblicherweise nicht erstellt werden, einen erhöhten Kostenfaktor und damit eine zusätzliche Belastung für die Branche darstelle und im Einzelfall immer einer vertraglichen Regelung im Vorfeld bedürfe.
Was hier üblich ist, darüber gehen die Meinungen in der Branche allerdings auseinander. Der VPB setzt sich jedenfalls dafür ein, dass die „zukunftsgerichteten Dokumentationspflichten“ – die Pflicht der Unterlagenherausgabe an spätere Eigentümer – zügig gesetzlich geregelt werden. Christoph Kastenbauer