Urteil zur Mietminderung

Vermieter müssen sich ein Bild von angezeigten Mängeln machen können. Wer seine Tür dafür nicht öffnet, verliert unter Umständen den Anspruch auf Mietminderung. Foto Christin Klose/dpa

Vermieter müssen sich ein Bild von angezeigten Mängeln machen können. Wer seine Tür dafür nicht öffnet, verliert unter Umständen den Anspruch auf Mietminderung. Foto Christin Klose/dpa

Vermieter muss Mängel begutachten können

Mängel in der Mietwohnung berechtigen zur Mietminderung. Allerdings müssen Vermieter auch die Möglichkeit haben, sich ein Bild von den angezeigten Mängeln zu machen. Verweigern Mieter aber den Zutritt zur Wohnung, können sie das Recht auf Mietminderung verlieren. Das zeigt ein Urteil des Landgericht

Samstag, 20. Dezember 2025

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