Starker Regen hat in Teilen Deutschlands zu schweren Hochwasserschäden geführt. Wer die dramatischen Bilder sieht, fragt sich schnell auch als Nicht-Betroffener: Welche Versicherung kommt dafür auf? Tatsächlich sind Unwetterschäden an Immobilien nicht automatisch durch eine Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt. Wer sein Haus oder seine Wohnung auch gegen Schäden durch Starkregen, Überschwemmungen, Rückstau und Hochwasser versichern möchte, braucht zusätzlich eine Elementarschadenversicherung.
Selbst im Falle eines Vulkanausbruchs
Nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) kommt eine Gebäude- oder Hausratversicherung zwar für bestimmte Schäden auf, die durch Naturereignisse hervorgerufen worden sind. Dazu gehören Stürme ab Windstärke 8, Hagel oder ein Blitzschlag. Für andere Schäden braucht es dagegen die Elementarschadenversicherung. Diese gibt es in der Regel nicht separat, sondern nur als Zusatz zu einer bestehenden Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Wie der Begriff es bereits erahnen lässt, bietet diese Versicherung umfassenden Schutz: Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) greift sie nicht nur bei Starkregen und Hochwasser, sondern auch bei Schäden durch Schneedruck, Lawinen und Erdrutsche, Erdsenkungen und Erdbeben und selbst im Falle eines Vulkanausbruchs.
Doch natürlich ist so eine Zusatzversicherung auch mit einer zusätzlichen finanziellen Belastung verbunden. „Die Höhe der Versicherungsprämie hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie vom Wert des Hauses, der Bauart oder der Lage“, sagt Claudia Frenz vom Bund der Versicherten (BdV). Häuser in Risikolage werden häufig nur bei einer hohen Prämie versichert.
Insgesamt sollten Eigentümer beachten, dass eine Elementarschadenversicherung nicht von allen Sorgen befreit. Denn laut GDV trägt auch bei Elementarschäden der Versicherte in der Regel einen Teil der entstandenen Kosten selbst, da in der Police meist eine Selbstbeteiligung vereinbart wird, um eine erschwingliche, regelmäßige Belastung zu erreichen. Laut VZ NRW sind außerdem keine Schäden versichert, die durch Grundwasser entstehen, das von unten ins Haus gedrückt wird, aber nicht an die Oberfläche gelangt.
Wichtig auch: Haus- und Wohngebäudeversicherungen zahlen nicht für vermeidbare Schäden. Fenster und Türen etwa müssen bei Unwettern immer geschlossen sein. Die Versicherten müssen hier Sorgfaltspflichten nachkommen – wer beispielsweise das Kellerfenster offen gelassen hat, muss den Schaden unter Umständen selbst übernehmen.
Den Verbraucherschützern zufolge sind in Deutschland etwa 45 Prozent aller Privathäuser gegen Elementarschäden versichert. Laut GDV wären 99 Prozent „problemlos versicherbar“. Auch für Menschen, die nicht in der Nähe eines Flusses leben, könne sich der Elementarschutz lohnen, schreibt die VZ NRW: „Starkregen kann Sie überall treffen und Schäden verursachen – auch wenn Sie auf einem Berg wohnen.“ Ck/Dpa