Freigrenze hilft Eigentümern
Wer seine Wohnung an Urlauber vermietet, muss in seiner Steuererklärung den erwirtschafteten Gewinn angeben, es gibt allerdings Ausnahmen. Foto Jens Kalaene/dpa
Vermietung in der Urlaubszeit
Wer seine Wohnung in den Sommermonaten untervermietet, weil er selbst verreist, sollte auch an das Finanzamt denken. „Denn Einnahmen aus einer Vermietung gehören prinzipiell in die Einkommensteuererklärung“, erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Es handelt sich um Einnahmen aus Vermietu