Grunderwerbssteuer: Aufschlüsseln lohnt
Instandhaltungsrücklage nicht absetzbar
Wer eine Immobilie nebst Inventar kauft, sollte dies im Kaufvertrag sorgfältig aufschlüsseln oder in einem Extravertrag vereinbaren. „Das kann sich bei der Grunderwerbsteuer lohnen“, so Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Denn für dabei verkaufte Möbel, etwa Einbauküchen oder Markisen, deren We